Storage-Konfigurationen für Datenbanken

Welche Anforderungen der Betrieb von Datenbanken an die Massenspeicher-Hardware stellt und welche Konfigurationen sinnvoll beziehungsweise zu vermeiden sind, ist oft noch nicht Allgemeinwissen. Gerade bei der Anschaffung neuer Server beim Endanwender sind immer noch Fehlkonfigurationen anzutreffen.


Während die maximale Cachegröße der Datenbank bei den aktuellen Hauptspeicherbestückungen meist kein Thema mehr ist, wird doch gelegentlich übersehen, das die Daten zunächst vom Datenträger in den Cache gelesen werden müssen. Auch jede Datenänderung muss natürlich auch wieder auf den Datenträger gespeichert werden. Ein unzureichend schnelles Storagesystem kann dabei als kräftige Bremse wirken.

Die Basis stellen heute in jedem Fall ein oder mehrere SSD-Datenträger dar, die Verwendung von Festplatten für die Datenbank ist unter dem Performanceaspekt nicht mehr zeitgemäß. Natürlich können Betriebssystem oder andere Userdaten weiterhin auf HDs gespeichert werden – meistens ist eine Mischkonfiguration mit HDs und SSDs sinnvoll. Die Speichergröße einer einzelnen SSD ist mit typischerweise 60 bis 480 GB für die .ca1 absolut ausreichend, ein RAID-1 mit zwei SSDs der neuesten Generation (beispielsweise Intel 520 oder Corsair Force GT) kann für rund 250 Euro realisiert werden und ist bei Random-Operationen selbst Festplatten mit 15.000/min um den Faktor 20 überlegen.

Ein wichtiger Vorteil der SSD liegt darin, das auch ein performanter Betrieb ohne zusätzlichen RAID-Controller möglich ist, was für HDs eben nicht gilt. Das Fehlen eines Schreibcaches bei den Onboard-Controllern reduziert die Schreibleistung eines hieran angeschlossenen HD-RAIDs auf das Niveau von Einzelplatten. Eine schlechte Write-Performance behindert aber auch parallele Lesezugriffe, wodurch insbesondere während Update-Events der Datenbank starke Verzögerungen beim Lesen entstehen können. Bei SSDs ist die Schreibleistung so hoch, das solche Effekte kaum spürbar sind.

Für hochperformante Systeme sollte trotzdem ein separater Controller in Form einer PCIe-Karte oder innerhalb einer SAN-Unit verwendet werden. Auch eine Konfiguration der SSDs als RAID-10 mit 4, 6 oder 8 Einheiten kann den Datendurchsatz weiter erhöhen. Auch beim Einsatz der SSDs sollte auf die RAID-Level 5, 6, 50, 60 etc. verzichtet werden, da die Schreibleistung dabei um mehr als die Hälfte sinkt.

Die maximale I/O-Leistung kann mit einer SSD in Form einer PCIe-Karte erreicht werden, da dabei der Umweg über SATA/SAS entfällt. Allerdings ist dies dann auch die teuerste Variante.

Klicken Sie hier, um die Nutzungsbedingungen für unseren Blog zu lesen.

2 Antworten

  1. Wir hatten in den letzten 3 Jahren keine SSD-Ausfälle, aber es gibt natürlich Ausfälle (dies ist auch bei HDs nicht anders). Probleme mit der Firmware gab es bei der Intel 320-Serie, allerdings sind auch HDs nicht immer von Firmware-Fehlern sicher. Waren denn die Ausfälle auf ein Fimware-Problem oder auf defekte Chips zurückzuführen?

    Grundsätzlich sollten SSDs im Server redundant sein, es heißt ja eben auch nicht, das alles auf SSDs liegen muss. Zur Absicherung kann man auch die Datenbankreplikation für ein HD-Zielverzeichnis aktivieren, das wirkt sich so gut wie überhaupt nicht auf die Performance aus.

  2. Ich persönlich bin auch ein SSD-Fan. Unser Hardware-Partner hat uns aber von SSDs im Servereinsatz abgeraten. Er hätte die Erfahrung gemacht, daß es öfters aufgrund fehlerhafter Firmaware etc. zu Datenverlusten kommt. Er hätte innerhalb eines halben Jahres drei SSDs verschliessen. Welche Erfahrungen haben Sie im Langzeiteinsatz? Macht es Sinn die Daten über Hotstandby auf eine HDD zu spiegeln? Was macht das für einen Performanceverlust aus?

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Leave the field below empty!

Wünsche, Fragen oder Feedback sind willkommen:

Nutzungsbedingungen der Kommentarfunktion im Blog

1. Allgemeines

Vectorsoft AG („Anbieter“) stellt für Internetnutzer („Nutzer“) auf der Website
vectorsoft.de einen öffentlichen Blog bereit. Der öffentliche Blog dient dem
Informations- und Gedankenaustausch. Die Nutzer, welche sich mit Beiträgen und
Kommentaren beteiligen, verpflichten sich dazu, die Blog-Nutzungsbedingungen
einzuhalten und tragen die Verantwortung für die Richtigkeit und Angemessenheit
sowie Freiheit von Rechtsverletzungen ihrer Beiträge. Mit Nutzung der
Kommentarfunktion in unserem Blog akzeptieren Sie diese Nutzungsbedingungen.

2. Netiquette

Wir bitten Sie von persönlichen Angriffen und Provokationen aufgrund anderer
Meinungen abzusehen. Bitte argumentieren Sie sachlich und bewegen Sie sich auf
der Basis einer konstruktiven Diskussionskultur. Ihr Kommentar sollte stets im
Zusammenhang mit dem jeweiligen Thema sein, um Ausschweifungen in andere
Themenbereiche zu vermeiden. Das mehrmalige Posten desselben Kommentars
oder mehrerer ähnlicher Kommentare ist nicht erlaubt.

3. Verbot rechtswidriger Inhalte

Mit Absenden Ihres Kommentars bestätigen Sie, dass Sie keine Urheberrechte oder andere Rechte Dritter verletzen. Volksverhetzende, rassistische Äußerungen, Anleitungen zu Straftaten und deren Verherrlichung, Gewaltdarstellungen, pornografische Inhalte und Äußerungen, die Persönlichkeitsrechte verletzen sind untersagt.

4. Keine Werbung

Die Nutzung der Kommentarfunktion ist für kommerzielle oder parteipolitische
Zwecke nicht erlaubt. Werbliche Beiträge aller Art werden von uns umgehend
gelöscht.

5. Angaben zum Namen

Bei der Eingabe Ihres Namens achten Sie auf die zuvor genannten Grundsätze.

6. Quellenangaben

Bitte geben Sie bei der beabsichtigten Veröffentlichung von Zitaten oder Beiträgen
Dritter die jeweiligen Quellen an und erläutern dessen Bezug zum Blogbeitrag.

7. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen

Beiträge, die gegen diese Richtlinie verstoßen werden umgehend gelöscht. Sollten
Sie selbst Verstöße bemerken, so senden Sie uns bitte den Link des betreffenden
Kommentars per E-Mail an . Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir einzelne Nutzer bei wiederholten oder schweren Verstößen gegen diese
Nutzungsbedingungen ausschließen werden.

Stand: Sept. 2024

Deine Trial Version - jetzt anfordern!

Teste yeet - unverbindlich und kostenfrei

IHRE EVALUIERUNGSLIZENZ - JETZT ANFORDERN!

TESTEN SIE DIE CONZEPT 16 VOLLVERSION - UNVERBINDLICH und KOSTENFREI

Melden Sie sich bei unserem Newsletter an

Anrede*
     
Zustimmung zur Datenverarbeitung gem. DSGVO*



WordPress Cookie-Hinweis von Real Cookie Banner