Was sagen uns diese kryptischen Abkürzungen? In der IT-Branche sind solche Abkürzungen weitverbreitet und meistens traut sich niemand nach deren Bedeutung zu fragen. Hier gibt es was für kühle Rechner!
Der Trend
SaaS (Software as a Service), nur die tatsächliche Nutzung der Software wird bezahlt. Diese Abrechnungsmethode setzt sich im Mittelstand immer mehr durch. Bedingt durch die nachrückenden Generationen von Verantwortlichen in den Unternehmen der mittel-ständischen Wirtschaft erfolgt ein Umdenken. Vom Besitzen einer Sache hin zu dem Nutzen. Ich bezahle das und nur das was ich wirklich benutze und erhalte z.B. dafür immer den neusten Stand, das neuste Modell oder auch die aktuellste Version der zu nutzenden Sache.
Das Lösungsmodell der Zukunft
Das CONZEPT 16 TLL-Modell (Time limited Licence) oder aus Endkundensicht FSL (Free Software Licence) ist eine Möglichkeit der Abbildung von SaaS. Bei dem TLL-Modell fallen keinerlei Lizenzkosten an, denn die Lizenz ist im Softwarepflegevertrag enthalten, d.h. das Nutzungsrecht der Software und damit meine ich nicht nur das Nutzungsrecht der CONZEPT 16-Lizenz sondern die komplette Anwendung ist an den Softwarepflegevertrag gekoppelt. Im Softwarepflegevertrag sind somit nicht nur die aktuellen Hotfixes enthalten, sondern auch alle Upgrades (Erweiterungen, Aktualisierungen etc.) der Software, der Support der Software, die Beratung für Anwender und auch als ein kleiner Bestandteil die Lizenznutzung. Hierin liegt der Hauptunterschied zum Mietmodell einer Software.
Vorteile für den Endkunden
Da beim TLL-Modell keine Lizenzkosten berechnet werden, muss somit die Software nicht bilanziell aktiviert bzw. abgeschrieben werden. Software mit dem TLL-Modell schmälert somit nicht die Liquidität eines Unternehmens. Alle damit verbundenen Aufwendungen gehen direkt in die Kosten und müssen nicht abgeschrieben werden. Man ist damit frei für Alternativen.
Vorteile für das Softwarehaus
Auf der anderen Seite ist mit dem TLL-Modell die Softwarepflege kalkulierbar, da es sich um eine all-Inklusive Softwarepflege handelt. Die Nutzung einer Lizenz ist an den Softwarepflegevertrag gekoppelt, das heißt dann im Umkehrschluß, bei nicht Zahlung der Softwarepflege, liegt kein gültiger Softwarepflegevertrag vor und damit verliert die Lizenz ihr Nutzungsrecht.