Vertriebs­partner­vertrag – DSGVO

conzept 16 und die DSGVO // © vectorsoft

Die Datenschutzgrund­verordnung ist ab 25.05.2018 für alle Unternehmen ein sehr wichtiges Thema. Ab diesem Zeitpunkt muss jedes Unternehmen für sich das Thema bearbeitet haben.
(siehe unseren Blogbeitrag vom 01. November 2017).


Wir haben dementsprechend unseren Vertriebspartnervertrag erweitert. Mit dem Anhang 3a tragen wir Sorge, dass bei den uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten hinsichtlich der Bearbeitung durch unseren Support die Vorschriften der DSGVO eingehalten werden (Auftragsdatenverarbeitung).
Ohne eine unterzeichnete Version des Anhangs 3a können wir keine Datenbanken oder Log-Dateien mehr entgegennehmen. Für die Übermittlung von Kundendatenbanken haben wir ein Vertragsformular (Leistungsschein) entwickelt, das als Vertragsbestandteil für die Untersuchung von Kundendatenbanken dient. Der Leistungsschein muss uns vor der Übermittlung einer Kundendatenbank unterschrieben vorliegen. Dabei ist es zwingend notwendig, dass wir im Vorfeld wissen, wer unterschriftsberechtigt ist.
Der Anhang 3a zum Vertriebspartnervertrag ist die Basis für die Auswertung von Datenbanken und Log-Dateien! Den Anhang 3a, sowie der Leistungsschein schicken wir allen Vertriebspartnern in den nächsten Tagen im Original zur Unterschrift zu. Lassen Sie uns gemeinsam die Bürokratie besiegen und die positive Zusammenarbeit so weiter gestalten wie bisher.

Der Leistungsschein ist ab dem 25.05.2018 im Kundencenter verfügbar.

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